Wann spenden? Wann zustiften?

Spenden erhöhen nicht das Stiftungsvermögen, sondern müssen in vollem Umfang und zeitnah für das jeweilige Projekt oder einen der anderen Stiftungszwecke verwendet werden. Der Spender erhält von der Stiftung eine Zuwendungsbestätigung. Seit 2007 darf jeder Bundesbürger Spendenbeträge in Höhe von bis zu 20 Prozent seines Einkommens steuerlich geltend machen.

Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen. Nicht jeder Stifter/jede Stifterin möchte eine eigene Stiftung gründen. Stattdessen bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  1. Der Betrag Ihrer Zustiftung wird mit dem Stiftungsvermögen verschmolzen.
  2. Die zugestiftete Summe wird separat angelegt und die Erträge fließen einem in der Stiftung genannten Projekt oder Stiftungszweck zu.

Der Zustifter/die Zustifterin kann (bei einem Ehepaar pro Person) bis zu 1 Million Euro Zustiftungskapital auf einmal oder verteilt auf bis zu 10 Jahre steuerwirksam geltend machen. Sie sollten auf jeden Fall, bevor Sie eine Entscheidung treffen, Ihren Steuerberater konsultieren. Die genannten steuerlichen Möglichkeiten können sich ändern. Reinhard Ernst ist gerne bereit, für Sie entsprechende Kontakte herzustellen.

100 Prozent transparent,
100 Prozent projektbezogen!

Was bedeutet das? Unsere Stiftung garantiert,
dass jede Spende und jeder Ertrag einer Zustiftung hundertprozentig dem jeweiligen Projekt zufließt.

Die Verwaltungskosten werden allein aus dem heute vorhandenen Stiftungsvermögen getragen.