Wo und wie wollen Sie sich engagieren?
„Egal wofür Sie sich entscheiden – Sie tun es für eine gute Sache.“
— Sonja & Reinhard Ernst
Die Motivation der Spendenden bzw. der Zustiftenden ist sehr unterschiedlich: Viele Menschen sind überzeugt von dem, was unsere Stiftung tut, und möchten ihren Teil dazu beitragen. Sie möchten zu Lebzeiten bzw. auch nach ihrem Ableben die Gewissheit haben, dass mit ihren Mitteln Gutes getan wird. Manche stiften, weil sie sich selbst in ihrem Leben gewünscht hätten, Unterstützung zu erfahren. Manche, weil sie aufgrund der ihnen zuteilgewordenen Hilfe sehr dankbar sind. Einige wollen über ihr eigenes Leben hinaus mit einer testamentarischen Begünstigung helfen. Für andere wiederum sind auch die steuerlichen Vorteile interessant. Zustiftungen und Spenden haben also ganz unterschiedliche Hintergründe. Aber Helfen und ›Zukunft schenken‹ ist allen Spenden und Zustiftungen gemein.
Wir helfen Ihnen gerne, eine Entscheidung hinsichtlich des von Ihnen gewünschten Stiftungszwecks zu treffen. Sei es für Kunst und Kultur, die Unterstützung junger und alter Menschen oder für die Denkmalpflege.
Zustiftungen
Pro Person können bis zu 1 Million € in einer Summe oder verteilt auf bis zu zehn Jahre steuerwirksam geltend gemacht werden. Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital.
Spenden
Privatpersonen können bis zu 20 % des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Spende zur Förderung steuerbegünstigter gemeinnütziger Zwecke steuerlich geltend machen. Der/die Spendende erhält von der Stiftung eine Zuwendungsbestätigung und kann wählen, wofür die Spende verwendet werden soll.
Sponsoring
Unter Sponsoring versteht man Geld- und Sachspenden sowie Dienstleistungen von Unternehmen für gemeinnützige Organisationen, mit denen das Unternehmen Werbebeziehungsweise Kommunikationsziele verfolgt. Sponsoring liegt in Abgrenzung zur Spende dann vor, wenn die gemeinnützige Organisation für die Zuwendung der Sponsorin oder des Sponsors eine Gegenleistung erbringt.
Weitere Möglichkeiten und Nutzen
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Dies kann in Form eines Vermächtnisses erfolgen oder durch die Einsetzung der Stiftung als Erbin. Die letztwillige Zuwendung erhöht das Stiftungskapital und leistet so einen Beitrag zur Unterstützung der Stiftungsprojekte.
Sie allein entscheiden, in welchem Umfang Sie die Stiftung und ihre Projekte bedenken möchten. Wir sind gerne bereit, Kontakte herzustellen, damit Sie ausführlich und kompetent beraten werden. Bitte sprechen Sie uns an!