Die Stiftung
Die Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung wurde am 23. Januar 2004 als rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts gegründet. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung gemeinnütziger Zwecke. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgte durch das Finanzamt Wiesbaden II unter Steuernummer 43/250/84511.
Folgende Stiftungszwecke werden verfolgt:
- Unterstützung und Ausbildung bedürftiger Kinder, Jugendlicher und alter Menschen weltweit
- Förderung von Kunst und Kultur
- Förderung der Denkmalpflege
- Unterstützung der Entwicklungshilfe
In den vergangenen Jahren wurden aus den Erträgen des Stiftungsvermögens vorwiegend bedürftige Kinder und Jugendliche durch Spenden unterstützt.
Generell ist es das Ziel der Stiftung, eigene Projekte zu generieren, die dann jeweils binnen zwei bis drei Jahren realisiert werden. Jedes Projekt wird kommunikativ begleitet, jeder Spender und Zustifter soll wissen, was mit seinem Geld geschieht. Die Transparenz der Gesamtprojekte ist dabei von großer Bedeutung: Spenden oder auch Erträge aus Zustiftungen können, wenn gewünscht, dem jeweiligen Projekt zukommen, aber auch jedem anderen genannten Stiftungszweck spezifisch zugeordnet werden.
